Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026
Der Landkreis Zwickau, Amt für Planung, Schule, Bildung, ist nach § 31 Abs. 4 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) für die Überwachung der Schulanmeldung zuständig.
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