Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 20. Mai 2022 sieht vor, dass ukrainische Flüchtlinge ab 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt, oder SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende“ erhalten, soweit sie die Voraussetzungen dazu erfüllen.
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