Beschränkung der Wasserentnahme
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Zwickau verbietet mittels Allgemeinverfügung, welche am 25. Juni 2022 in Kraft tritt, Eigentümern und Anliegern an Oberirdischen Gewässern die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung.
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