Änderung der Allgemeinverfügung vom 3. Dezember 2021 des Landkreises Zwickau zum Schutz gegen die Geflügelpest
Aufgrund Artikel 39 i. V. m. Anhang X der VO (EU) 2020/687 wird die Schutzzone gemäß Allgemeinverfügung vom 3. Dezember 2021 zum 28. Dezember 2021 aufgehoben und geht somit in die Überwachungszone über.
Damit gelten für die sich bisher in der Schutzzone befindenden Geflügelhaltungen die Auflagen für die Überwachungszone gemäß obiger Allgemeinverfügung.
Dr. Neubauer
Amtstierarzt
Amtsleiter Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Rechtsgrundlagen:
Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter geleisteter Seuchen (VO (EU) 2020/687)