Die Sockelgebühr berechnet sich für überlassungspflichtige Haushaltsabfälle aus dem Jahresgrundbetrag in Höhe von 23,04 EUR multipliziert mit der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnung meldeamtlich erfassten Überlassungspflichtigen. Hier kann die dem Amt für Abfallwirtschaft im aktuellen Jahr vorliegende Anzahl der überlassungspflichtigen Personen mit Hauptwohnung abgefragt werden.
Weitere Informationen zur Mitteilungspflicht: