Dies ist folgendermaßen gestaffelt, Stichtag ist jeweils der 19. Januar:
Ausstellungsjahr | Frist für den Umtausch |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine einheitliche Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf dieser Frist verlieren Führerscheine ihre Gültigkeit, auch wenn kein Ablaufdatum auf der bisherigen Karte benannt ist. Wer ohne gültigen Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Besonders bei Fahrten ins Ausland könnten ungültige Führerscheine größere Probleme verursachen, da diese dort nicht mehr anerkannt werden.
Alle betroffenen Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber werden gebeten, die Fristen einzuhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.