1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
Text und Bild zum Führerscheinumtausch - Hand mit Karte

14. Januar 2025 Landkreis Zwickau

Ab 2025 müssen Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen neue getauscht werden. Der Umtauschzeitpunkt hängt dabei vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab.

Dies ist folgendermaßen gestaffelt, Stichtag ist jeweils der 19. Januar:

Ausstellungsjahr Frist für den Umtausch
1999 – 2001     19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine einheitliche Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf dieser Frist verlieren Führerscheine ihre Gültigkeit, auch wenn kein Ablaufdatum auf der bisherigen Karte benannt ist. Wer ohne gültigen Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Besonders bei Fahrten ins Ausland könnten ungültige Führerscheine größere Probleme verursachen, da diese dort nicht mehr anerkannt werden.

Alle betroffenen Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber werden gebeten, die Fristen einzuhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Weitere Informationen
 

zum Seitenanfang springen