Amtliche Bekanntmachung zur Aufhebung der Schutzmaßregeln nach Ausbruch der Geflügelpest (Hochkontagiösen Aviären Influenza H5N8)
Am 5. März 2021 wurde im Tierpark der Stadt Limbach-Oberfrohna der Ausbruch der Hochkontagiösen Aviären Influenza H5N8 amtlich festgestellt.
Nach Durchführung der Aufhebungsuntersuchungen im Ausbruchsbestand gilt der Ausbruch der Geflügelpest in der Stadt Limbach-Oberfrohna als erloschen. Die im Bestand angeordneten Sperrmaßregeln werden mit Wirkung vom 7. Mai 2021 aufgehoben.
Die allgemeinen Maßnahmen zum Schutz der Bestände vor dem Eintrag des Virus der Hochkontagiösen Aviären Influenza gelten davon unabhängig weiter:
Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass
- die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
- die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden,
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden und
- die Geflügelhaltungen nur von den zur Betreuung erforderlichen Personen betreten werden.
Zwickau, 10. Mai 2021
Dr. Neubauer
Amtstierarzt
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Stand: 10.05.2021
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