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trocken gefallener Bachlauf

14. Juli 2026 Landkreis Zwickau

Zum Schutz des Wasserhaushaltes und des ökologischen Zustandes unserer Gewässer wird in der aktuellen Niedrigwassersituation die Wasserentnahme über Pumpvorrichtung aus Bächen, Flüssen und Seen beschränkt.

Aktuell haben sich in den oberirdischen Gewässern des Landkreises Zwickau durch das Ausbleiben anhaltender Niederschläge sowie hoher Lufttemperaturen und die daraus resultierende verstärkte Verdunstung in den letzten Wochen erneut sehr niedrige Wasserstände eingestellt.

Die Tendenz der gemessenen Pegelstände im Landkreis Zwickau spiegelt dabei die Gesamtsituation in Sachsen wider. Die Pegelstände der Zwickauer Mulde fallen aktuell in Richtung der langjährig beobachteten mittleren Niedrigwasserabflüsse (MNQ) bzw. haben diese am Pegel Wolkenburg erreicht, der Pegel Neukirchen 1 an der Pleiße sowie der Pegel des Rödelbachs haben diesen fast erreicht. Die Pegelstände von Lungwitzbach, Mülsenbach und Herrnsdorf-Bräunsdorfer Bach befinden sich im Bereich des mittleren Niedrigwassers. Kleinere Gewässer im Landkreis sind bereits trockengefallen. Eine anhaltende Verbesserung dieser Situation ist auch unter Berücksichtigung von kurzzeitigen Niederschlägen (Gewittern, Starkniederschläge) derzeit nicht absehbar. Die aktuelle Niedrigwassersituation droht sich damit weiter zu verstärken und auch mittelfristig ist mit keiner wesentlichen Änderung der Situation zu rechnen.

Die aktuelle hydrologische Situation kann im Internet beim Landeshochwasserzentrum abgerufen werden.

Die Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern durch Privatpersonen verschärfen diese Situation dramatisch. Trotz Trockenheit und erkennbarem Wassermangel werden vielerorts Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen zur Bewässerung von Gärten und Rasenflächen beobachtet.

Um in dieser witterungsbedingten Niedrigwassersituation den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu schützen und ein Trockenfallen von Gewässerabschnitten oder ganzer Gewässer zu verhindern, hat sich das Landratsamt Zwickau entschieden, den Eigentümer- und Anliegergebrauch zu beschränken und die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) mittels Pumpvorrichtung bis einschließlich 31. Oktober 2026 zu untersagen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt nach Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau am 15. Juli 2026 in Kraft.

Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde des Umweltamtes
telefonisch unter 0375 4402-26210 oder per E-Mail an umwelt@landkreis-zwickau.de zur Verfügung.

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