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E-Zigaretten und Vapes sind Elektro(nik)-Altgeräte und enthalten Batterien wie Lithium-Akkumulatoren. In ihnen sind sowohl wertvolle Rohstoffe, etwa in den Mikroprozessoren, als auch Schadstoffe enthalten. Deshalb gehören sie weder in Abfalltonnen, noch unterwegs in Papierkörbe. Das gilt auch für Einweg-Produkte.
Damit die Rohstoffe zurückgewonnen werden und keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen können, ist es erforderlich, diese – wie alle anderen Elektro- und Elektronik-Altgeräte auch – getrennt zu sammeln.
Die Rückgabe ist kostenfrei:
- im vertreibenden Handel, zum Beispiel in Elektrofachmärkten oder großen Lebensmittelmärkten und -discountern (siehe entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/suche) sowie
- an den Annahmestellen des Landkreises Zwickau (siehe www.landkreis-zwickau.de/annahmestellen)
möglich. Zudem kann die gebührenpflichtige Abholung beim Landkreis Zwickau beantragt werden (siehe .
Übrigens: Seit 1 Juli 2026 müssen alle Verkaufsstellen, die mit Einweg-E-Zigaretten (Vapes) handeln, eine Rücknahme anbieten. Das gilt nunmehr auch für Kioske, Tankstellen und Tabakläden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter:
- www.bmuv.de/faqs/e-zigaretten-richtig-entsorgen
- www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/haendler-von-einweg-e-zigaretten-muessen-ab-2026-ausgediente-geraete-zuruecknehmen
- www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/elektro-und-elektronik-altgeraete/einweg-e-zigarette.

