Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
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Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

„Die Aufgabe der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist es, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.   Als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist der Landkreis Zwickau (Sachgebiet Eingliederungshilfe) unter anderem zuständig für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35 a SGB VIII.  
Das können beispielsweise sein:
  • Assistenz in der Schule
  • Lerntherapie (Legasthenie, Dyskalkulie)
  • Sozialkompetenztraining
  • Hortintegration

Voraussetzungen:
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn  

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
 
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Stellenbezeichnung:Eingliederungshilfe - Sozialarbeiter
Aufgabenbeschreibung: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Telefon: 0375 4402-23451
E-Mail:egh-jugendamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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