Allgemeine Informationen
Hinweise:
Voraussetzungen:
- wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen
- enthält Verwarnungsgeld zwischen 5,00 Euro bis 55,00 Euro
- dient dazu, Verfahren schnell und unbürokratisch abzuschließen
- Rechtsanspruch auf eine Verwarnung besteht nicht - bei hohem Verwaltungsaufwand wird die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten
Voraussetzungen:
- Verwarnung wird nur wirksam wenn
- der Betroffene mit ihr einverstanden ist
- das Verwarnungsgeld vorbehaltlos bezahlt wird
- das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt eingezahlt wird
- das Verwarnungsgeld tatsächlich bei der Verwaltungsbehörde ankommt
Ablauf
- Verwarnungsgeld kann überwiesen werden
- Zahlungsempfänger: Landratsamt Zwickau
- IBAN: DE50 8705 0000 3627 0000 47
- Verwendungszweck: Aktenzeichen (steht oben rechts auf Verwarnung)
- Barzahlung beim Bürgerservice
Kosten und Gebühren
- keine, wenn Verwarnung wirksam wird
- Verwarnung wird nur wirksam wenn
- der Betroffene mit ihr einverstanden ist
- das Verwarnungsgeld vorbehaltlos bezahlt wird
- das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt eingezahlt wird
- das Verwarnungsgeld tatsächlich bei der Verwaltungsbehörde ankommt
- unwirksame Verwarnung, siehe Bußgeldbescheid
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: | Geschwindigkeitsverstöße |
Telefon: | 0375 4402-24134 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: | sonstige Ordnungswidrigkeiten |
Telefon: | 0375 4402-24135 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: |
|
Telefon: | 0375 4402-24145 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |