Allgemeine Informationen
Wenn Sie innerhalb des Landkreises Zwickau umziehen, müssen Sie die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein eintragen lassen.
Seit 01.03.2007 gilt für das Zulassungsrecht das Wohnortprinzip, d.h. bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung. Eine Zulassung auf eine Nebenwohnung ist bei natürlichen Personen nicht mehr möglich! Der Hauptwohnsitz ergibt sich aus der Angabe im Personalausweis beziehungsweise der Meldebescheinigung bei Vorlage des Reisepasses
Achtung!
Nutzen Sie auch unser Angebot der Online-Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen (iKfz).
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Online-Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen
Voraussetzungen:
Sie müssen sich bereits bei Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde umgemeldet haben.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
Ablauf
Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise im Fahrzeugschein müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Ihren Antrag stellen Sie, ohne Terminvereinbarung, im Bürgerservice des Landratsamtes Zwickau.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Ansprechpartner".
Ihren Antrag stellen Sie, ohne Terminvereinbarung, im Bürgerservice des Landratsamtes Zwickau.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Ansprechpartner".
Kosten und Gebühren
- 12,00 EUR
Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Bürgerservice Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-21900 |
Fax: | 0375 4402-31920 |
E-Mail: | BSZwickau@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Bürgerservice Glauchau |
Telefon: | 0375 4402-21900 |
Fax: | 0375 4402-31920 |
E-Mail: | BSGlauchau@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Bürgerservice Werdau |
Telefon: | 0375 4402-21900 |
Fax: | 0375 4402-31920 |
E-Mail: | BSWerdau@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Bürgerservice Limbach-Oberfrohna |
Telefon: | 0375 4402-21900 |
Fax: | 0375 4402-31920 |
E-Mail: | BSLimbach@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Bürgerservice Hohenstein-Ernstthal |
Telefon: | 0375 4402-21900 |
Fax: | 0375 4402-31920 |
E-Mail: | BSHohenstein@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Mitteilungspflichten bei Änderungen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)