Online-Prüfung Fahrzeugbriefeingang/ Hinweise für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge
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Wenn Sie nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief verfügen, aber in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen wollen, müssen Sie das Dokument vorher bei Ihrem Kreditinstitut bzw. Ihrer Leasingfirma anfordern. Diese senden dann das Dokument direkt an die Zulassungsbehörde.
Wenn Sie ein finanziertes Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchten und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Kreditinstitut oder einer Leasingfirma hinterlegt ist, muss diese(r) vorher dort abgefordert und an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Zwickau übersandt werden.

Landratsamt Zwickau
Zulassungsbehörde
Postfach 10 01 76

08067 Zwickau

Wichtig:
Wenn Sie schon bei der Anforderung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wissen, in welcher unserer Dienststellen Sie vorsprechen möchten, dann geben Sie bitte auch die jeweilige Hausanschrift an. Diese finden Sie in der Rubrik "Ansprechpartner" weiter unten.

Rechnen Sie bitte unbedingt auch die Zeit für den Postweg mit ein, bevor Sie zur KFZ-Zulassungsbehörde kommen. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann Ihr Anliegen nicht erledigt werden.

Um unnötige Wege und Wartezeiten zu vermeiden, können Sie sich hier online über den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Zwickau informieren.

Fahrzeugbrief-Eingangs-Auskunft
Stellenbezeichnung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung
Aufgabenbeschreibung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle
Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Hotline
Telefon: 0375 4402-24900
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