Allgemeine Informationen
Die Bewahrung von Lebensräumen und Arten ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung der biologischen Vielfalt und damit unserer natürlichen Lebensgrundlage.
Zur Sicherung und zum Erhalt unseres gemeinsamen natürlichen Erbes bietet der Freistaat Sachsen für eine Vielzahl von Maßnahmen Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" (RL NE/2014) an.
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln soll sichergestellt werden, dass eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung oder Nutzung von naturschutzrelevanten Flächen und Objekten erfolgt.
Anträge sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare beim zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Außenstelle Zwickau (LfULG, Ast. Zwickau) im Rahmen der aktuellen Förderperiode einzureichen.