Allgemeine Informationen
Internationaler Führerschein nach Anlage 8c (1 Jahr gültig) und oder 8d (3 Jahre gültig)
Bei Reisen in außereuropäische Länder wird grundsätzlich zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt.
Aktuelle Informationen, ob in Ihrem Reiseland das Mitführen eines internationalen Führerscheines notwendig ist, können Sie bei Automobilclubs, Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten erhalten.
Der internationale Führerschein ist kein Ersatz für den nationalen Führerschein.
Er dokumentiert lediglich, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz einer (nationalen) Fahrerlaubnis ist.
Der Antragsteller muss das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines
EU-Kartenführerscheins sein.
Ihren deutschen EU-Kartenführerschein oder Ihren nationalen ausländischen Führerschein
(Sofern Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerscheinbeantragen. Dafür sind zusätzlich 24,00 EUR und ein zweites Lichtbild notwendig.) (siehe unter weitere Informationen)
Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der nationale Führerschein nicht von dem Landkreis Zwickau ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. (siehe unter weitere Informationen)
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines kann ebenfalls im Bürgerservice
des Landkreises Zwickau beantragt werden, sofern Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen und in unserer Behörde erfasst sind. (siehe unter weitere Informationen)
Wie lange dauert es?
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für die
Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein ca. zwei Wochen dauert. Sofern Sie noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheins sind, empfehlen wir daher eine frühzeitige Antragstellung, weil Ihnen der Internationale Führerschein erst ausgestellt werden darf, nachdem Sie den EU-Kartenführerschein erhalten haben.
Sollten Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, kann Ihnen der Internationale Führerschein sofort ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
- Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder
- einer gültigen ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kosten und Gebühren
Die Antragsgebühr beträgt 16,30 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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