Radiologische Untersuchung von Wildschweinen
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Pflichtuntersuchung,Wildschweinuntersuchung,Reaktorunfall,Tschernobyl,Radiocäsium,Cäsiumbelastung

Pflichtuntersuchung ab 01.06.2016 in bestehenden Pflichtuntersuchungsgebieten

Für die bis heute nachweisbare radioaktive Belastung durch das künstliche Radionuklid Cäsium-137 in Wildschweinfleisch, ist vor allem der Reaktorunfall 1986 in Tschernobyl verantwortlich. Das zunächst nur oberflächlich vorhandene Radiocäsium gelangte später in tiefere Bodenschichten und wurde vor allem auf Waldböden von Pflanzen und Pilzen aufgenommen. Da Pflanzen und Pilze den Wildtieren als Nahrung dienen, kann sich das Radiocäsium im Muskelfleisch und in den Organen des Wildes befinden. Im Rahmen eines Monitoring-Programms über die vergangenen 2 Jahre wurden Proben von erlegtem Schwarzwild aus den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld sowie der Stadt Kirchberg auf die Einhaltung des Grenzwertes für Radioaktivität untersucht. Die Ergebnisse wurden durch die beiden beteiligten Staatsministerien ausgewertet und die Pflichtuntersuchungsgebiete neu definiert. So besteht bei Wildschweinen, die im neuen erweiterten Pflichtuntersuchungsgebiet erlegt wurden, generell der begründete Verdacht der Radiocäsium-Höchstwertüberschreitung. Dieser „Generalverdacht" kann im Einzelfall nur durch entsprechende Untersuchung „ausgeräumt" werden. Erst wenn durch konkrete Untersuchungsergebnisse belegt ist, dass der Höchstwert von Radiocäsium nicht überschritten ist, kann das erlegte Schwarzwild als Lebensmittel in Verkehr gebracht, also an Endverbraucher, Wildbearbeitungsbetriebe, nahegelegene Betriebe des Einzelhandels oder der Gastronomie abgegeben werden.
Die Durchführung dieser Untersuchung hat gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 grundsätzlich der für die Sicherheit der in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortliche Jäger (Lebensmittelunternehmer) ab sofort zu veranlassen. 


Voraussetzungen:
Radiologische Pflichtuntersuchung im Landkreis Zwickau ab 01. Juli 2016 von erlegten Wildschweinen welche in den Gemeinden
  • Crinitzberg mit allen Ortsteilen (Bärenwalde, Obercrinitz),
  • Hartmannsdorf mit allen Ortsteilen (Hartmannsdorf, Giegengrün)
  • Hirschfeld mit allen Ortsteilen (Hirschfeld, Voigtsgrün, Niedercrinitz) sowie
  • der Stadt Kirchberg mit allen Ortsteilen (Burkersdorf, Wolfersgrün, Leutersbach, Saupersdorf, Stangengrün, Cunersdorf)
erlegt wurden und deren Fleisch als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden soll.


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