Verlust oder Diebstahl von amtlichen Kennzeichen
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Wenn Sie Ihr amtliches Kennzeichen verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie - schon um einen eventuellen Missbrauch ausschließen zu können - unverzüglich die Ausstellung neuer Kennzeichen bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.


Wird der Verlust eines amtlichen Kennzeichens in der Zulassungsbehörde angezeigt, ist diese verpflichtet eine Umkennzeichnung durchzuführen und das bisherige Kennzeichen für 10 Jahre zu sperren um die Gefahr von Missbrauch zu unterbinden.  

Bei einem Verlust des(der) amtlichen Kennzeichen ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt notwendig.   Diese kann entweder bei der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden.

Nach erfolgter Umkennzeichnung werden die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) geändert, d.h. es wird das neue Kennzeichen eingetragen.

Terminreservierung
Für Ihr Anliegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau und Zwickau einen Termin ONLINE zu reservieren.

Hier geht es zur Termin-Reservierung
    • 30,00 EUR
    • für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
      • 2,60 EUR für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls)
      • 10,20 EUR für die Zuteilung des Wunschkennzeichens
    • je verwendeten Klebesiegel: zusätzlich 0,30 EUR pro Stück
    • wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich 10,20 EUR
    • wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 EUR
    • für die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung: zusätzlich 30,70 EUR
    Zu den o. g. Gebühren kommen - je nach Sachverhalt - noch Gebühren von 0,60 EUR bis 3,80 EUR für die Änderung beim Kraftfahrt-Bundesamt hinzu.

    Im Ausnahmefall können auch weitere Gebühren hinzukommen.

    Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden und sind bei Antragstellung fällig.
    Stellenbezeichnung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung
    Aufgabenbeschreibung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle
    Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Hotline
    Telefon: 0375 4402-24900
    § 3 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    § 9 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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