Allgemeine Informationen
Eingliederungshilfe
Die Aufgabe der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist es, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist der Landkreis Zwickau (Sachgebiet Eingliederungshilfe) unter anderem zuständig für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger und Mehrfachbehinderung nach §§ 90 ff. SGB IX.
Das können beispielsweise sein:
Die Aufgabe der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist es, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist der Landkreis Zwickau (Sachgebiet Eingliederungshilfe) unter anderem zuständig für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger und Mehrfachbehinderung nach §§ 90 ff. SGB IX.
Das können beispielsweise sein:
- heilpädagogische Leistungen in Form ambulanter Frühförderung und in Kindertagesstätten
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
- Ferienbetreuung für Schüler an Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Assistenz in der Schule
- Ganztagesbetreuung für Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Blindheit und Sehbehinderung, Körperbehinderung, Hören und Sprache
- Internatsunterbringungen i.R. der Leistung zu Teilhabe an Bildung
Anträge und Formulare
- Eingliederungshilfe Antrag
- Eingliederungshilfe Anlagen
- Eingliederungshilfe Anlage 01 Pflegefamilien
- Eingliederungshilfe Anlage 02 Heimaufnahme
- Eingliederungshilfe Anlage 03 Ambulante Frühförderung
- Eingliederungshilfe Anlage 04 Soziale Teilhabe Integration in der Kita
- Eingliederungshilfe Anlage 05 Soziale Teilhabe Kita mit heilpädagogischer Gruppe
- Eingliederungshilfe Anlage 06 Hilfsmittel
- Eingliederungshilfe Anlage 07 Sonstiges
- Eingliederungshilfe Anlage 08 Schulbegleitung
- Eingliederungshilfe Anlage 09 Integration Hort
- Eingliederungshilfe Anlage 10 Ganztagsbetreuung
- Eingliederungshilfe Anlage 11 Ferienbetreuung
- Eingliederungshilfe Anlage 12 Internat
- Eingliederungshilfe Anlage 13 Eigenanteil zur Schülerbeförderung
- Eingliederungshilfe Anlage 14 Hilfsmittel
- Eingliederungshilfe Anlage 15 Sonstiges
- Eingliederungshilfe Anlage 16 Hilfsmittel
- Eingliederungshilfe Anlage 17 Sonstiges
- Eingliederungshilfe Anlage 20 zum Antrag auf Integrative Kitas
- Eingliederungshilfe Ärztliche Stellungnahme
- Eingliederungshilfe Einkommensermittlung bei Selbstständigkeit
- Eingliederungshilfe Ermittlung Vermögen
- Eingliederungshilfe Angaben zum Kfz
- Eingliederungshilfe Hauslastenermittlung
- Eingliederungshilfe Halbjahresbericht der Schulbegleitung
- Eingliederungshilfe Förderplan ICF-CY
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter - Eingliederungshilfe |
Aufgabenbeschreibung: | Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung |
Telefon: | 0375 4402-23451 |
E-Mail: | egh-jugendamt@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |