Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung
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geistige Behinderung,körperliche Behinderung,Mehrfachbehinderung

Eingliederungshilfe

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist es, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.  

Als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist der Landkreis Zwickau (Sachgebiet Eingliederungshilfe) unter anderem zuständig für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger und Mehrfachbehinderung nach §§ 90 ff. SGB IX.

Das können beispielsweise sein:
  • heilpädagogische Leistungen in Form ambulanter Frühförderung und in Kindertagesstätten
  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
  • Ferienbetreuung für Schüler an Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • Assistenz in der Schule
  • Ganztagesbetreuung für Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Blindheit und Sehbehinderung, Körperbehinderung, Hören und Sprache
  • Internatsunterbringungen i.R. der Leistung zu Teilhabe an Bildung

    Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter - Eingliederungshilfe
    Aufgabenbeschreibung: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung
    Telefon: 0375 4402-23451
    E-Mail:egh-jugendamt@landkreis-zwickau.de
    Öffnungszeiten
    Hausanschrift
    Postanschrift
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