Allgemeine Informationen
Für die Tierkörperbeseitigung sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts verantwortlich, also Landkreise und kreisfreie Städte. Sie haben die Pflicht zur Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen in Tierkörperbeseitigungsanstalten und bilden Zweckverbände.
Der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen ist für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte im gesamten Freistaat zuständig.
Entsorgungspflichtiges Material (z. B. Tierkadaver und Schlachtabfälle) welches bei Bürgern anfällt ist zur Abholung direkt beim Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen anzumelden.
Voraussetzungen:
Anmeldung beim Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen (Telefon 035249 735-0/ Fax 035249 735-25)
Kosten und Gebühren
Benutzungs- und Gebührenordnung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Sachsen
Ansprechpartner
Name: | Dr. Steffi Kirchgatter |
Stellenbezeichnung: | Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz |
Telefon: | 0375 4402-22610 |
Fax: | 0375 4402-32600 |
E-Mail: | lueva@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Weitere Informationen
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