Allgemeine Informationen
Blindenhilfe
Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt. Die Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie wird ergänzend zum Landesblindengeld (Link) und unter Anrechnung anderer Sozialleistungen gewährt.
Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt. Die Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie wird ergänzend zum Landesblindengeld (Link) und unter Anrechnung anderer Sozialleistungen gewährt.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Hilfe zur Pflege |
Aufgabenbeschreibung: | Hilfe zur Pflege - ambulanter und stationärer Bereich, Gewährung von Blindenhilfe |
Telefon: | 0375 4402-22227 |
E-Mail: | SozA-Pflege@landkreis-zwickau.de |
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