Allgemeine Informationen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für Erwachsene ab Vollendung 18. Lebensjahr
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind und denen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies sind vorrangig
Leistungen der Sozialen Teilhabe.
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind und denen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies sind vorrangig
Leistungen der Sozialen Teilhabe.
Anträge und Formulare
- Eingliederungshilfe - A 5 Hauslastenermittlung
- Eingliederungshilfe - Erwachsene nach SGB IX (Antrag)
- Eingliederungshilfe - Erwachsene nach SGB IX (Anlagen)
- Eingliederungshilfe - Anlage Fahrzeug
- Eingliederungshilfe - Anlage Selbstständige
- Eingliederungshilfe - Anlage Vermögen
- Eingliederungshilfe - Ärztliche Stellungnahme Erwachsene
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | MA Bürodienst |
Aufgabenbeschreibung: | Mitarbeiterin Bürodienst |
Telefon: | 0375 4402-22220 |
E-Mail: | SozA-Behindertenhilfe@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
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