Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für Erwachsene ab Vollendung 18. Lebensjahr
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für Erwachsene ab Vollendung 18. Lebensjahr

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind und denen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies sind vorrangig
Leistungen der Sozialen Teilhabe.

    Stellenbezeichnung:MA Bürodienst
    Aufgabenbeschreibung: Mitarbeiterin Bürodienst
    Telefon: 0375 4402-22220
    E-Mail:SozA-Behindertenhilfe@landkreis-zwickau.de
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