Infektionsschutz und Beratung zu übertragbaren Krankheiten
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Das Ziel des Infektionsschutzes ist die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Organisation von Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen
  • Erfassung, Dokumentation und Übermittlung von Krankheitsfällen bzw. Erkrankungshäufungen gemäß Infektionsschutzgesetz
  • Durchführung von Kontrolluntersuchungen und Ermittlungen zum Krankheitsgeschehen
  • Beratung bei Kontakt zu Erkrankten
  • Einleitung und Überwachung antiepidemischer Maßnahmen bei Erkrankungshäufungen, z.B. Desinfektion, Tätigkeitsverbote, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Indikationsimpfungen, Entnahme von Untersuchungsmaterial
  • Kontrolle der Infektionsausbreitung und Beurteilung der epidemiologischen Situation
Beratung zu allen Fragen übertragbarer Krankheiten
  • Information und Aufklärung zum Schutz vor Infektionen
  • Information und Aufklärung zu speziellen Erkrankungen, z.B. zu infektiösen Darmerkrankungen, Hepatitiserkrankungen, Erkrankungen nach Zeckenbiss

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