Änderung der Personenzahl bei wohnlich genutzen Grundstücken (Abfallentsorgung)
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Bitte teilen Sie Änderungen der Anzahl von wohnhaften Personen (Überlassungspflichtigen) auf einem an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenen Grundstück (beispielsweise durch Aus- oder Zuzug) dem Amt für Abfallwirtschaft mit.

Die Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen ist Bemessungsgrundlage der Sockelgebühr.

Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung erfolgen.





  • Bleibt die Personenzahl trotz Aus- und Einzug gleich (beispielsweise ziehen zum 31. Januar zwei Personen aus und zum 1. Februar zwei Personen wieder ein), ist keine Mitteilung erforderlich.
  • Auch mit Neugeborenen oder in Sterbefällen verändert sich die Personenanzahl auf dem Grundstück.
  • Eine Änderung wird immer zum 1. des Folgemonats wirksam.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
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