Allgemeine Informationen
Bitte teilen Sie Änderungen der Anzahl von wohnhaften Personen (Überlassungspflichtigen) auf einem an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenen Grundstück (beispielsweise durch Aus- oder Zuzug) dem Amt für Abfallwirtschaft mit.
Die Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen ist Bemessungsgrundlage der Sockelgebühr.
Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Unterschrift ist unbedingt erforderlich
- schriftliche Beantragung per Formular (siehe Anträge und Formulare) oder formlos per E-Mail oder Fax
Besonderheiten
- Bleibt die Personenzahl trotz Aus- und Einzug gleich (beispielsweise ziehen zum 31. Januar zwei Personen aus und zum 1. Februar zwei Personen wieder ein), ist keine Mitteilung erforderlich.
- Auch mit Neugeborenen oder in Sterbefällen verändert sich die Personenanzahl auf dem Grundstück.
- Eine Änderung wird immer zum 1. des Folgemonats wirksam.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 11 Absatz 1 Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Abfallgebührensatzung