Berufsbildung in der Land- und Hauswirtschaft
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Die zuständige Stelle nach § 76 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz bestellt Bedienstete der unteren Landwirtschaftsbehörde zu Beratern im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes. Dieser Berater ist zuständig für die Beratung in den landwirtschaftlichen Berufen der Land- und Hauswirtschaft, von der Berufsorientierung über die Berufsausbildung bis zur Organisation der Prüfung und dem Abschluss zum Facharbeiter.
Der Berater ist auch zuständig für die Anerkennung von Ausbildungsstätten in der Land- und Hauswirtschaft.
Umweltamt 10.08.2015
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiterin Bildungsberatung
Telefon: 0375 4402-26331
Fax:0375 4402-26219
E-Mail:Landforstnatur@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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