Allgemeine Informationen
Abgabe am Schadstoffmobil
Viele Produkte des täglichen Lebens enthalten Schadstoffe, wie organische Lösungsmittel, Säuren, starke Laugen. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt gelten bei deren Sammlung und Beseitigung besonders strenge Überwachungsvorschriften und sie müssen getrennt von normalen Abfällen erfasst werden.
Ans Schadstoffmobil gehören:
Zusätzlich findet zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) eine haushaltsnahe Sammlung an zentralen Standorten in jeder Gemeinde des Landkreises Zwickau statt.
Die Termine sind über die Standortsuche abrufbar.
Voraussetzungen:
Viele Produkte des täglichen Lebens enthalten Schadstoffe, wie organische Lösungsmittel, Säuren, starke Laugen. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt gelten bei deren Sammlung und Beseitigung besonders strenge Überwachungsvorschriften und sie müssen getrennt von normalen Abfällen erfasst werden.
Ans Schadstoffmobil gehören:
- flüssige Farben und Lacke mit hohem Schadstoffgehalt sowie gefüllte Spraydosen
- Haushaltsreiniger und Autopflegemittel
- Klebe- und Lösemittel
- Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle (Thermometer)
- Pflanzenschutz- und Insektenvernichtungsmittel
- Asbest, Dachpappe oder Bauschutt => zugelassene Entsorgungsfirmen
- Batterien und Akkus => Handel
- eingetrocknete, wasserlösliche Wand- und Acrylfarben - geringer Schadstoffgehalt => Restabfall
- Energiespar- und Gasentladungslampen, Leuchtstoffröhren => Annahmestellen des Landkreises Zwickau
- völlig restentleerte Farbeimer sowie Farb- oder Spraydosen => Gelbe Tonne
Die Termine im Jahr 2024 sind:
- 9. November,
- 14. Dezember.
Ab 2025 findet die monatliche Schadstoffsammlung in der Reichenbacher Straße 142 in Zwickau (bei der Firma WZL) statt. Dieser Standplatz ersetzt den auf dem Platz der Völkerfreundschaft. Die Terminierung auf den zweiten Samstag im Monat sowie die Standzeit von 9 bis 12 Uhr bleiben unverändert.
Die Termine sind über die Standortsuche abrufbar.
- Tourenpläne zum Download siehe Weitere Informationen unter Termine der Abfallentsorgung
- Entsorgungshinweise siehe Besonderheiten
Voraussetzungen:
- Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
- maximale Abgabemenge: 10 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner oder Einwohnergleichwert
Kosten und Gebühren
gebührenfrei, da Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind
Besonderheiten
- Abgelaufene Medizin/Medikamente können Sie auch über den Restabfall entsorgen.
- Bitte übergeben Sie die Schadstoffe dem Personal am Sammelplatz immer persönlich.
- Stellen Sie bitte nichts unbeaufsichtigt vor, während oder nach dem Sammeltermin ab.
- Belassen Sie Schadstoffe zur leichteren Zuordnung im Originalgebinde oder beschriften Sie das Gebinde eindeutig.
- Bitte mischen Sie Flüssigkeiten niemals und geben Sie diese in geschlossenen Behältnissen ab.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2 Nummer 1 in
Verbindung mit § 22 Abfallwirtschaftssatzung in
Verbindung mit § 5 Abfallgebührensatzung