Allgemeine Informationen
Mit Hilfe des Ökokontos (§ 10 Abs. 2 SächsNatSchG i.V.m. Sächsischer ÖKoVO) können vorgezogene Naturschutzmaßnahmen dokumentiert und verwaltet werden, bis sie einem Eingriff (§ 14 BNatSchG) als Kompensationsmaßnahme zugeordnet werden können. Das Ökokonto ist ein Angebot an Vorhabensträger und Dritte, freiwillige Maßnahmen (deren grundsätzliche Eignung vor Beginn durch die Naturschutzbehörde bestätigt wird) zur Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft durchzuführen, die durch spätere Anerkennung und Anrechnung als Kompensationsmaßnahme für einen Eingriff dienen.
Voraussetzungen:
Die Eignung von Flächen und Maßnahmen für eine spätere Eingriffskompensation wird durch Vorlage von Angaben zu Maßnahmeträger, Flächenverfügbarkeit, Beschreibung der geplanten Maßnahme und des Ausgangszustandes der Fläche durch die Naturschutzbehörde geprüft. Anerkannt werden solche Maßnahmen, die zu einer nachweisbaren Verbesserung des Ist-Zustandes von Natur und Landschaft, insbesondere hinsichtlich des Biotop- und Artenpotentials, führen und gleichzeitig zur Verbesserung ökologischer Funktionen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild und Erholungseignung beitragen.
Kosten und Gebühren
20,00 €
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiterin Naturschutz |
Telefon: | 0375 4402-26312 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | Landforstnatur@landkreis-zwickau.de |
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