Umkennzeichnung (Kfz)
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Umkennzeichnung eines Fahrzeuges bei Verlust bzw. Diebstahl von Kennzeichen oder auf Wunsch


Wenn die Nummernschilder (Kennzeichen) von einem zugelassenen Fahrzeug verloren gehen oder gestohlen werden, muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Es ist nicht möglich, ein Ersatzschild mit dem gleichen Kennzeichen zu benutzen! Um einem möglichen Missbrauch entgegen zu wirken, wird das gestohlene oder verlorene Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt.

Wurden amtliche Kennzeichen lediglich beschädigt, sind aber noch komplett vorhanden, können neue Ersatzkennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Eine Umkennzeichnung kann auch jederzeit ohne Angabe von Gründen beantragt werden, z. B. für ein Wunschkennzeichen.

Antragstellung
Der Antrag auf Umkennzeichnung eines Fahrzeugs ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dazu ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet. Der Antrag kann auch mit schriftlicher Vollmacht des Fahrzeughalters durch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) gestellt werden.

Terminreservierung
Für Ihr Anliegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau und Zwickau einen Termin ONLINE zu reservieren.

Hier geht es zur Termin-Reservierung


Wunschkennzeichen
Die Reservierung eines eventuellen Wunschkennzeichens kann schon vor der Umkennzeichnung als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

hier gelangen Sie zur Online-Reservierung

Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Umkennzeichnung des Fahrzeuges herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die sich in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Steht der Umkennzeichnung nichts im Wege, werden die neuen Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich zuerst an die Bank (oder Ihr Autohaus), damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde zur Änderung vorlegen kann.
Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde bereits vorliegt erfahren Sie hier.

bei Ersatz für beschädigte Kennzeichen: Alte Kennzeichen werden entstempelt und Ersatzkennzeichen neu abstempelt
  • nur das vordere Kennzeichen: 3,80 EUR
  • nur das hintere Kennzeichen: 4,30 EUR
  • beide Kennzeichen: 5,50 EUR
bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen (Umkennzeichnung erforderlich):
  • 30,00 EUR
  • bei Abgabe einer Versicherung an Eides statt: zusätzlich 30,70 EUR
  • bei Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II: zusätzlich: 14,00 EUR
  • für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
    • 2,60 EUR für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls)
    • 10,20 EUR für die Zuteilung des Wunschkennzeichens
  • wenn der Brief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich 10,20 EUR
  • je verwendeten Klebesiegel: zusätzlich 0,30 EUR pro Stück
Zu den o. g. Gebühren kommen - je nach Sachverhalt - noch Gebühren von 0,60 EUR bis 3,80 EUR für die Änderung beim Kraftfahrt-Bundesamt hinzu.

Im Ausnahmefall können auch weitere Gebühren hinzukommen.

Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden.
    Stellenbezeichnung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung
    Aufgabenbeschreibung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle
    Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Hotline
    Telefon: 0375 4402-24900
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