Allgemeine Informationen
Seit das Fahrerlaubnisrecht aufgrund von Regelungen der Europäischen Union zum 01.01.1999 geändert wurde, sind auch deutsche C- und D-Klassen befristet. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 01.01.1999 erteilt wurde.
Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht
- auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.
Die Beantragung kann bereits bis zu 6 Monate vor Ablauf der Fahrzeugklasse ohne zeitlichen Verlust erfolgen, da die neue Befristung dann vom Ablaufdatum und nicht vom Antragsdatum aus berechnet wird! Bei der Verlängerung muss ein neuer Führerschein hergestellt werden. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.
Nach Ablauf der Fahrerlaubnis kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden. Wenn die Zeitspanne zwischen Ablauf und Antrag auf Verlängerung allerdings zu groß geworden ist, muss unter Umständen eine neue Prüfung (Theorie und/oder Praxis) angeordnet werden. Dies wird im Einzelfall überprüft.
Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.
Hinweis:
Bitte Überprüfen Sie auch gleich, ob Sie eventuell in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes fallen und damit eventuell weitere Nachweise vorlegen müssen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Fahrerqualifizierungsnachweis.
(siehe unter weitere Informationen)
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E benötigen Sie immer:
ab dem 50. Lebensjahr benötigen Sie zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E:
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führerschein
- ein aktuelles biometrisches
Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR. - Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch eine augenfachärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnisverordnung. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein. (siehe unter Anträge und Formulare)
für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E benötigen Sie immer:
- aktuelles Führungszeugnis (vom Einwohnermeldeamt nach Belegart O, nicht älter als 3 Monate)
ab dem 50. Lebensjahr benötigen Sie zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E:
- medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten darüber, dass die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit erfüllt sind (Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung) zu erbringen. Das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
Kosten und Gebühren
Die Verlängerung der Führerscheinklassen kostet
48,90 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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