Allgemeine Informationen
Grundlage für die Errichtung und der Betrieb für die in Haushalten, Handwerks- und Gewerbebetrieben sowie in der Landwirtschaft eingesetzten Kleinfeuerungsanlagen bildet die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV). Darin ist der Einsatz bestimmter Brennstoffe und die Überwachung der festgelegten Emissionsgrenzwerte durch den Bezirksschornsteinfegermeister geregelt.
Umweltamt 17.09.2015