Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigentum
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

Gutachterausschuss, Verkehrswert, Grundstückswert, Verkehrswertgutachten, Verkehrswertermittlung, Immobilienbewertung, Gutachten, Wertermittlung,



Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.

Im Falle von Verkaufsabsichten, einer Erbschaft oder einer notwendigen Vermögensauseinandersetzung kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert (Marktwert) von unabhängiger Stelle ermitteln zu lassen.
Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen unter anderem durch die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige auf Antrag durchgeführt.

Informationen zu privaten Sachverständigen finden Sie unter anderem bei den Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, der Architekten- und Ingenieurkammer Sachsen sowie in einschlägigen Internetportalen. Sofern die Verkehrswertermittlung durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau erfolgen soll, gelten die nachfolgenden Informationen.

Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind neben Gerichten und Behörden Eigentümer und den Eigentümern gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte), Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte im Erbfall, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht. Zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens ist dementsprechend gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular. Dieses ist gemeinsam mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen. Hier erfolgt die Prüfung der Antragsberechtigung. Durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss wird anschließend bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen ein Vororttermin vereinbart. Im Verlauf dieses Termins wird die zu bewertende Immobilie von außen und innen besichtigt.

Das Verkehrswert- (Marktwert-)gutachten wird schriftlich erstellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird gemäß § 194 Baugesetzbuch dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag gestellt hat.
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden Kosten erhoben. Diese entnehmen Sie bitte der Verwaltungskostensatzung - VerwKostS des Landkreises Zwickau (s. weitere Informationen).
Name: Daniela Martin
Stellenbezeichnung:Vorsitzende Gutachterausschuss und Sachgebietsleiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon: 0375 4402-25770
E-Mail:gaa@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
zum Seitenanfang springen