Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ermittelt zum Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres nach Maßgabe des §196 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und §10 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) Bodenrichtwerte.
Die Bodenrichtwerte sind nach der Ermittlung kostenfrei im Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen unter www.boris.sachsen.de einzusehen.
Bodenrichtwertkarten in Papierform wurden erstmals Anfang der 1990iger Jahre für die damaligen Altkreise erstellt. Mit Einführung des BORIS-Sachsen im Jahr 2012 ist die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte in Papierform für den Landkreis Zwickau nicht mehr vorgesehen.
Grundstücksmarktberichte in Papierform wurden erstmals Anfang der 1990iger Jahre für die damaligen Altkreise erstellt. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ermittelt für einen zweijährigen Berichtszeitraum die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten gem. § 193 Abs. 5 BauGB und veröffentlicht diese im darauffolgenden ungeraden Kalenderjahr im Grundstücksmarktbericht.
Voraussetzungen:
Für eine Zusendung von Publikationen ist eine schriftliche Bestellung/E-Mail unter Angabe einer Postadresse notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Zur Bestellung füllen Sie bitte das bereitgestellte Formular vollständig aus, unterzeichnen es und senden dieses an die Geschäftsstelle.
Ablauf
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular. Die gewünschten Unterlagen werden Ihnen auf dem Postweg in Papierform oder wenn gewünscht bzw. vorhanden als PDF-Dokument per Email übersandt.
Kosten und Gebühren
Für die Übersendung einer Bodenrichtwertkarte in Papierform (bis Stichtag 31.12.2007) bzw. die Übersendung eines Grundstücksmarktberichtes (in Papierform oder als PDF-Dokument) werden Kosten erhoben. Diese entnehmen Sie bitte dem Kostenverzeichnis der Gutachterausschusskostensatzung des Landkreises Zwickau.
Ansprechpartner
Name: | Anja Kehrer |
Stellenbezeichnung: | Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25773 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- §§ 193-196 Baugesetzbuch (BauGB)
– Kaufpreissammlung- §§ 11 und 12 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
– Kaufpreissammlung- §§ 11 und 12 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)