Verschmelzung von Flurstücken beantragen
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Bestandsteilzuschreibung, Beglaubigung, Eigentümer, Flurstück, Flurstückseigentümer, Grundbuch, Grundstück, Grundstückseigentümer, Teilung, grundbuchmäßige Voraussetzungen, örtliche Einheit, wirtschaftliche Einheit, Vereinigung, Verschmelzung



Bildung eines Flurstückes aus mehreren Flurstücken eines Grundstücks.
Voraussetzungen:
  • Der Eigentümer hat seine Zustimmung erklärt,
  • Flurstücke sind Teile ein und desselben Grundstücks,
  • es stehen einer Verschmelzung keine sonstigen grundbuchmäßigen Hindernisse, insbesondere unterschiedliche Belastungen, entgegen.

Reichen Sie Ihren Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung mit den erforderlichen Unterlagen ein. Verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular. Nachdem Sie einen Antrag auf Verschmelzung eingereicht haben, prüft die untere Vermessungsbehörde dessen Vollständigkeit und erstellt eine Eingangsbestätigung gegebenenfalls mit erforderlichen Hinweisen zum weiteren Ablauf.
Die untere Vermessungsbehörde fertigt nach der Feststellung des Vorliegens der grundbuchmäßigen Voraussetzungen die Vermessungsdokumentation. Auf der Grundlage der Dokumentation erfolgt die Fortführung des Liegenschaftskatasters, die Bekanntgabe über die Fortführung des Liegenschaftskataster an die Eigentümer, die Erstellung eines Fortführungsnachweises und die Übergabe an das zuständige Grundbuchamt.
  • Tarifstelle 1.1.2: Verschmelzung von Flurstücken – kostenfrei,
  • Anmerkung: Die Entfernung der Grenzmarken ist nicht vom Gebührengegenstand umfasst. Hierfür gilt Tarifstelle 8.1.,
  • eventuell können Kosten bei der Bearbeitung durch das Grundbuchamt und eines Notar entstehen.
Wird beabsichtigt Flurstücke, die erst erworben oder gebildet werden, zu verschmelzen, so ist es sinnvoll, bei notariellen Beurkundungen im Zuge des Erwerbvorganges die Notarin oder den Notar über diese Absicht zu informieren.
Sollen Flurstücke verschmolzen werden, die im Grundbuch unterschiedlich belastet sind (z. B. Grundschulden), ist eine Bestandsteilzuschreibung mittels notarieller Beurkundung erforderlich.
Name: Antje Seehars
Stellenbezeichnung:Katasterfortführung
Telefon: 0375 4402-25810
E-Mail:vermessung@landkreis-zwickau.de
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