Allgemeine Informationen
Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten
Die wesentlichen Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten sind:
- Aufklärung und Beratung der Beschäftigten/Ämter zu Fragen der Korruption und Korruptionsprävention
- Mitwirkung bei der Fortbildung
- Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
- Ansprechpartner für Beschäftigte - auch ohne Einhaltung des Dienstweges - sowie für Bürgerinnen und Bürger
- Einleitung der Aufklärung bei Korruptionsvorwürfen und gegebenenfalls Unterrichtung des Landrates
- Auswertung abgeschlossener Korruptionsfälle und Erarbeitung von Maßnahmen zur Verhinderung gleichgelagerter Sachverhalte
Korruptionstatbestände sind insbesondere folgende Straftatbestände:
- Vorteilsnahme (§ 331 StGB)
- Bestechlichkeit (§ 332 StGB)
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
- Bestechung (§ 334 StGB)
- besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB)
- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB)
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 300 StGB)
- Wählerbestechung (§ 108b StGB)
- Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB).
- der Missbrauch einer amtlichen Funktion
- ein auf einen materiellen oder immateriellen persönlichen Vorteil oder Vorteil für Dritte (in der Regel nahestehende Personen) gerichtetes Verhalten (auf die tatsächliche Erlangung des Vorteils kommt es nicht an)
- ein unmittelbarer oder mittelbarer Schaden für die Allgemeinheit.
E-Mail:
antikorruption@landkreis-zwickau.de
Ansprechpartner
Name: | Birgit Müller-Guse |
Stellenbezeichnung: | Antikorruptionsbeauftragte |
Telefon: | 0375 4402-21060 |
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