Landkreiskurier und elektronisches Amtsblatt
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Amtliches Mitteilungsblatt des Landkreises Zwickau

Elektronisches Amtsblatt   Entsprechend der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe des Landkreises Zwickau vom 16. Dezember 2021 (Bekanntmachungssatzung) erfolgen öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes. Darüber hinaus wird das Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben den Vorgaben des E-Government-Gesetzes entsprechend an den folgenden Bürgerservicestellen der Kreisverwaltung zur Einsicht bereitgehalten:
  • Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2
  • Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5
  • Werdau, Königswalder Straße 18
  • Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a
  • Zwickau, Werdauer Straße 62
Bei Bedarf können Ausdrucke zur Verfügung gestellt werden.

Öffentliche Zustellungen
  Die Öffentliche Zustellungen nach § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz werden nach Bekanntmachungssatzung unter Öffentliche Zustellung bekannt gegeben.

Landkreiskurier
  Neben dem „elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau“ wird monatlich der Landkreiskurier als Druckschrift herausgegeben und an alle Haushalte kostenlos verteilt. Er informiert vorrangig über die Arbeit der Landkreisverwaltung und enthält Mitteilungen aus den Ämtern, die nicht den Charakter einer amtlichen Bekanntmachung haben. Darüber hinaus liegt der Landkreiskurier in den Bürgerservicestellen der Landkreisverwaltung sowie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus. Wer den Landkreiskurier zum Erscheinungstermin nicht in seinem Briefkasten vorfindet, kann sich unter der Telefonnummer 0371 33200112 oder per E-Mail melden.

Name: Ines Bettge
Stellenbezeichnung:Öffentlichkeitsarbeit, Landkreiskurier, elektronisches Amtsblatt
Telefon: 0375 4402-21042
Fax:0375 4402-21049
E-Mail:presse@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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