Hilfen zur Erziehung
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Hilfen, Erziehung, Jugend, Jugendamt, Sozialarbeiter, Sozialarbeiterin

Hilfen zur Erziehung

Beratung und Hilfe
  • für Eltern
  • für Kinder und Jugendliche sowie
  • für junge Volljährige
wenn Sorgen und Probleme bei der Erziehung des Kindes oder des Jugendlichen in der Familie, Schule, Ausbildung oder im Freizeitbereich auftreten.Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung,
  • wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
  • die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Voraussetzungen:
Auf Hilfen zur Erziehung haben Sie als Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch, wenn ohne diese Hilfe eine dem Wohl Ihres Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung Ihres Kindes geeignet und notwendig ist.
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