09. November 2022
Die Landesdirektion Sachsen erlässt eine Allgemeinverfügung über die Anordnung der Duldungs- und Mitwirkungspflichten von Imkern/Bienenhaltern im Rahmen des Monitorings der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) im Freistaat Sachsen vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026.