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14. Mai 2025 Landkreis Zwickau

Durch die Fachkräfterichtlinie können über die Regionalbudgets Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region gefördert werden. Einreichtermin für Projektvorschläge 2025 ist der 16. Juni 2025.

Förderfähig sind insbesondere:

1. Maßnahmen zur Fachkräftesicherung unter den Bedingungen des digitalen Wandels sowohl auf der betrieblichen als auch der überbetrieblichen Ebene

2. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Arbeit mit dem Ziel der Fachkräftesicherung, u. a. sozialpartnerschaftliche Projekte

3. Fachkräftekampagnen, -veranstaltungen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Fachkräftesicherung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten

4. Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick auf Fachkräftegewinnung und -bindung

5. Maßnahmen zur Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden zur Fachkräftesicherung sowie Fachkräftepools sowie Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene

6. Maßnahmen zur Kooperation von Hochschule und Wirtschaft zur Fachkräftesicherung einschließlich strukturfördernde Maßnahmen zur Aktivierung des Fachkräftepotenzials von Studienaussteigern sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von Hochschulabsolventen in den regionalen Arbeitsmarkt

7. Maßnahmen zum Aufbau von Netzwerken und Strukturen mit dem Ziel der Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte und/oder Auszubildender in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zur Etablierung einer Willkommenskultur

8. Maßnahmen zur Optimierung des Systems und weiteren Maßnahmen zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Menschen mit Migrationshintergrund

9. Etablierung von geeigneten Strukturen sowie weitere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durch Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit

10. Studien und Handlungskonzeptionen in Bezug auf zukünftigen Handlungsbedarf in speziellen Bereichen der Fachkräftesicherung

Da die Beurteilung der Projekte durch die Mitglieder der Regionalen Fachkräfteallianz des Landkreises Zwickau zwingend notwendig ist, sind die Projektbeschreibungen inklusive Finanzierungskonzept vorab per E-Mail einzureichen (Original per Post).

Vorhaben, die im Jahr 2025 umgesetzt werden sollen, sind bis zum 16. Juni 2025 bei der nachstehenden Adresse vollständig einzureichen. Die Mitglieder der Fachkräfteallianz prüfen und priorisieren die Projektvorschläge gemäß dem vom Freistaat Sachsen noch bereitzustellenden Fördermittelvolumen.

Die Bewilligung der Projekte erfolgt unter Vorbehalt der Zuweisung von Fördermitteln.

Einreichung der Projektvorschläge:

Landkreis Zwickau, Landratsamt
Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung
Stefan Unger
Postfach 100176
08067 Zwickau
Telefon: 0375 4402-25114
E-Mail: wirtschaft@landkreis-zwickau.de

Der komplette Text der Richtlinie ist abrufbar unter:

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18147-Fachkräfterichtlinie

Informationen zum Förderverfahren und Antragsdokumente: www.sab.sachsen.de unter dem Stichwort "Fachkräfterichtlinie"

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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