Die Flächen am "Bummerloch" gehören zu einem größeren Waldgebiet zwischen den Ortschaften Bärenwalde, Obercrinitz und Rothenkirchen im südlichen Landkreis Zwickau. Es handelt sich um einen Teil des Waldbestandes am "Crinitzberg", der sich im Nordwesten mit einer Höhenlage von 573 m ü. NN. befindet. Dort befinden sich mehrere Quellbereiche mit Bachläufen und drei eingelagerten, kleineren Teichen. Insgesamt weist das gesamte Gelände einen schwachen Geländeabfall in nordöstlicher Richtung auf. Es handelt sich um eine schwach eingeschnittene Talmulde.
Naturräumlich zählt das Gebiet zum forstlichen Wuchsgebiet des Erzgebirges und zum Wuchsbezirk der Nordwestabdachung des Erzgebirges. Dieser hat hier im Kirchberger Granitgebiet die westliche Grenze.
Die Unterschutzstellung erfolgt
- zum besonderen Schutz
a) der in den unteren Lagen des Berg- und Hügellandes verbreiteten Erlenbruchwälder an einem Grenzstandort mit bereits montan geprägtem Mikroklima für modellhafte vegetationskundliche Untersuchungen oder Monitoringprojekte und
b) des gebietsheimischen Genpools von Schwarzerle und Moorbirke für die regionale natürliche Verjüngung
aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen; - zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen, insbesondere zum Schutz und zur Erhaltung
a) der landesweit stark gefährdeten Erlenbruchwälder nährstoffärmerer Standorte,
b) der Vorkommen des landesweit stark gefährdeten Gewöhnlichen Schlammlings (Limosella aquatica),
c) der Vorkommen des gefährdeten Springfrosches (Rana dalmatina) und
d) des regionalen Verbreitungsrandes der potenziell gefährdeten Gebirgsart Bergfarn (Oreopteris limbosperma); - 3. zum besonderen Schutz
a) des landschaftsästhetisch reizvollen Blühaspekts im Frühjahr als Kontrast zur stark verarmten Krautschicht angrenzender Nadelholzforste,
b) des natürlicherweise hoch anstehenden Grundwasserstandes als wertbestimmende Standorteigenschaft,
c) des naturnahen Laubmischwaldes an dem von artenarmen Nadelgehölzforsten dominierten Crinitzberghang und
d) des eng verzahnten Feuchtgebietskomplexes aus Quellbereichen, Fließgewässerabschnitten und einzelnen Kleingewässern wegen deren Seltenheit, Eigenart und Schönheit.
- Verordnung von 2012 pdf / 1,30 mb