Die Unterschutzstellung dient dem langfristigen Erhalt eines für die Naturausstattung des Landkreises Zwickau repräsentativen Auen- und Sumpfwaldes in der Bachaue des Neumarker Baches.
Die Unterschutzstellung erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, zum Erhalt von Seltenheit, Eigenart und landschaftstypischer Schönheit und zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von im Bestand gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung vielfältiger Gehölzstrukturen für Höhlen-, Alt- und Totholzbewohner.
- Verordnung von 2023 pdf / 8,72 mb