Die GRW-Förderung ist das wichtigste Investitionsförderprogramm für Unternehmen, Kommunen und Landkreise. Nach Überarbeitung der zugehörigen Richtlinien ist eine Antragstellung ab sofort wieder möglich.
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgabenförderung
- Fördersätze von bis zu 35 Prozent
- Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
Die vollständige Förderrichtlinie ist abrufbar unter:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20812-Richtlinie-GRW-RIGA