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10. November 2015

Lebensmittelimitate sind im gesundheitlichen Sinne nicht das Problem, sondern die Täuschung des Verbrauchers, wenn solche Produkte nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden und dem Verbraucher eine andere Produktzusammensetzung suggeriert wird, als tatsächlich vorhanden ist.

Der in den Medien sehr stark strapazierte Begriff "Lebensmittelimitate" ist im gesundheitlichen Sinne nicht das Problem. Der eigentliche Punkt stellt die Täuschung des Verbrauchers dar, wenn solche Produkte nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden und dem Verbraucher somit eine andere Produktzusammensetzung suggeriert wird als um die es sich tatsächlich handelt.

Ausgelöst wurde die Aufmerksamkeit der Medien vorwiegend durch zwei Produktarten: einmal handelt es sich um sogenannten „Pseudoschinken“ und zum zweiten um sogenannten „Analogkäse“. Diese Produkte wurden ausschließlich aus Kostengründen von der Lebensmittelindustrie entwickelt und von vielen Lebensmittelunternehmern, die diese Ware zu Endprodukten in fertigen Speisen verarbeiten, gern aufgegriffen, um einen Einspareffekt zu erzielen. Die meist über den Großhandel vertriebenen derartigen Waren sind dort mittlerweile, auch nicht zuletzt durch das Wirken der amtlichen Lebensmittelüberwachung, korrekt gekennzeichnet und legal im Verkehr.

Die Übergänge zwischen einem originären Lebensmittel und einem Imitat sind fließend. Einerseits werden Imitate von Lebensmitteln in den Verkehr gebracht, um den Verbraucher bewusst zu täuschen. Andererseits können sie aber auch eine legale preiswerte Alternative darstellen, ernährungsphysiologische Vorteile haben oder als neuartige Entwicklungen das Lebensmittelangebot bereichern.

Lebensmittelimitate sind auch keine Erfindung der Neuzeit, wenn man beispielsweise an Surimi denkt. Hierbei handelt es sich um geformte Garnelen, Krebsschwänze oder geformte Stäbchen, die aus Fischmuskeleiweiß hergestellt werden. In der Deklaration ist ein Hinweis folgender Art erforderlich: „Surimi (Krebsfleischimitat, geformt aus Fischmuskeleiweiß)"

Seit einigen Jahren werden in Deutschland Schinken- und Vorderschinkenimitate unter der falschen Bezeichnung „Schinken", „Vorderschinken", „Formfleischvorderschinken" oder „Pizzaschinken" verkauft. Diese Lebensmittel werden vor allem in Gaststätten angeboten und dort als Zutat für Pizzen und Nudelgerichten verwendet. Derartige „Imitate" unterscheiden sich hinsichtlich Aussehen, Geruch, Geschmack und Zusammensetzung erheblich von den Lebensmitteln, die sie ersetzen sollen.

Nach allgemeiner Verkehrsauffassung liegt der Fremdwassergehalt von Kochpökelwaren  bei null, d. h. Kochpökelwaren bestehen abgesehen von Pökelstoffen, Kochsalz und Würzmitteln ausschließlich aus Fleisch. Formfleischerzeugnisse weisen unbeschadet des bei der Herstellung eventuell erforderlichen Salzgehaltes die gleiche Zusammensetzung auf wie Erzeugnisse aus gewachsenem Fleisch, denen sie nachgebildet sind. Teilweise werden diesen auch Bindemittel (wie Stärke), Gelier- und Verdickungsmittel oder Eiweißspaltprodukte zugesetzt, damit aus der Mischung von Fleischstücken und Wasser eine schnittfeste Masse ähnlich einer Brühwurst entsteht. So weisen derartige Imitate oft einen Fleischgehalt von nur circa 50 bis 65 Prozent auf.

Für eine eindeutige Information der Verbraucher und der Vermeidung von Verbrauchertäuschungen ist es deshalb insbesondere im Gastronomiebereich zwingend erforderlich, in Speisekarten oder Aushängen eindeutig auf die Art der verwendeten Zutaten hinzuweisen. Bei Einsatz von Schinkenimitaten ist deshalb die Verwendung des Wortes „Schinken" auch in Wortverbindungen abzulehnen.
Eine für den Verbraucher übersichtliche Zusammenfassung zum Thema „Schinken“ gibt das Merkblatt der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

 

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