Eine grundsätzliche Änderung des bisherigen Prozedere erfolgt nicht.
- Die Überwachung KSP/ASP bei gesund erlegten Wildschweinen erfolgt ebenfalls mittels Blutprobenentnahme durch den Jäger.
- Die Proben werden gleichfalls zur ASP Diagnostik herangezogen.
- Die Überwachung KSP/ASP im Wildschwein erfolgt
- bei jedem krank erlegten Wildschwein mittels frischer Blutproben, wenn möglich Organproben.
- bei jedem verendet aufgefundenen Wildschwein (= Fall- und Unfallwild) mittels Tupferproben, wenn möglich Organproben.
- Fallwild verbleibt sofern möglich bis zur Befundvorlage am Fundort.
- Es ist der anliegende Probenbegleitschein zu verwenden
- vollständig
- leserlich
- sauber verpackt.
- siehe auch Infoblatt Unterweisung der JAB durch die LÜVÄ
- Die Einsendung der Proben erfolgt direkt an die LUA oder über das LÜVA.
- Ganze Tierkörper sind erst nach Absprache mit dem LÜVA einzusenden.
- Die Laborkosten werden durch das Land getragen.
- Die JAB erhalten im Rahmen der Überwachung KSP/ASP WS eine Aufwandsentschädigung von
- 10 EURO bei gesund erlegtem Wild (Probe muss für beide Untersuchungen geeignet sein) und
- NEU 30 EURO bei krank erlegtem oder Fall- und Unfallwild.
- Voraussetzung ist die Eignung der Probe.
- Auszahlung erfolgt bei vorliegendem Befund.
- Probenbegleitschein Wildschwein pdf / 0,10 mb