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24. Juli 2024

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten einen Zuschuss beantragen.

Es gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 vertraglich mit ausländischen Fach- und Arbeitskräften bzw. Jugendlichen geschlossen werden. Ausbildungsverhältnisse umfassen hier auch dual Studierende. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: "Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Mehraufwand bei einer internationalen Rekrutierung von Fachkräften oder Auszubildenden besonders schwer zu schultern. Oft fehlt ihnen die Erfahrung. Genau hier setzt unser neues Förderprogramm an. Schnell und mit wenig bürokratischem Aufwand können kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss für Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse beantragen. Wir wollen damit Hilfe zur Selbsthilfe leisten, denn gerade kleinere Unternehmen können mit unserer Förderung erste Erfahrungen auf einem neuen internationalen Rekrutierungsweg sammeln."

Nicht nur Unternehmen in Sachsen stehen vor der Herausforderung, Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen, zu qualifizieren und zu halten. Sachsen benötigt Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, insbesondere von Fach- und Arbeitskräften. Seit dem 1. Juni sind die Regelungen zur Chancenkarte aus dem novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Damit ist eine qualifizierte Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften über viele Wege möglich.

Unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Für Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte ist der Zuschuss am höchsten und beträgt beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro (6.5000 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro bzw. mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro erhalten (kleine Unternehmen 3.900 bzw. 5.850 Euro und mittlere 3.000 bzw. 4.500 Euro.)

Antragsmodalitäten und weiterführende Informationen: https://www.sab.sachsen.de/beratungsförderung-internationals 

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