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Sahnbad Crimmitschau

30. Juli 2024 Landkreis Zwickau

Die Sommermonate sind die perfekte Zeit, um in den Stauseen und Bädern des Landkreises im kühlen Nass zu planschen. Doch die Badezeit birgt auch Gefahren, insbesondere für Kinder, die nicht schwimmen können.

Schwimmen ist eine grundlegende Fähigkeit, die nicht nur Spaß und Bewegung im Wasser ermöglicht, sondern auch lebensrettend sein kann.

Leider hat sich laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Jahr 2022 die Anzahl der Grundschulkinder, die nicht schwimmen können, seit 2017 verdoppelt. Laut der DLRG-Präsidentin Ute Vogt sind die Ergebnisse wenig überraschend, da während der Pandemie viele bis keine Schwimmkurse stattfinden konnten. Folglich haben aktuell 37 Prozent der Kinder im Grundschulalter noch kein Schwimmabzeichen. 

Im Freistaat Sachsen ist der Lernbereich Schwimmen ein verbindlicher Bestandteil der Lehrpläne im Fach Sport an Grundschulen und im Primarbereich der Förderschulen. Dies unterstreicht die Bedeutung, die dem Schwimmunterricht in der schulischen Ausbildung beigemessen wird. Der Unterricht an Schulen sorgt dafür, dass Kinder frühzeitig die grundlegenden Schwimmtechniken erlernen und sich sicher im Wasser bewegen können. 

Doch der Schwimmunterricht in der Schule allein reicht oft nicht aus, um die Schwimmfähigkeit der Kinder umfassend zu fördern. Durch die Kombination von schulischem Schwimmunterricht und außerschulischen Angeboten können wir sicherstellen, dass unsere Kinder sicher schwimmen lernen und die Badezeit sorgenfrei genießen können. Bestenfalls über das Schwimmabzeichen "Seepferdchen" hinaus, denn erst mit der Erreichung des Abzeichens "Bronze" im Schwimmpass gilt man laut der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.) als sicherer Schwimmer.

In vielen Schwimmbädern im Landkreis werden speziell auf Kinder zugeschnittene Schwimmkurse angeboten. Eine Übersicht der Stauseen und Bäder im Landkreis ist unter https://www.zeitsprungland.de/freizeit-kultur/freizeit/stauseen-baeder zu finden. 

Schwimmen lässt sich in vier unterschiedliche Niveaustufen unterteilen:

  • Niveaustufe 1 - Wassergewöhnung - Baderegeln und Wassergewöhnung
  • Niveaustufe 2 - Grundfertigkeiten des Schwimmens - Atmen, Gleiten, beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, Drehen, Fortbewegen (25 Meter Schwimmen), Rollen: entspricht dem Schwimmabzeichen Seepferdchen
  • Niveaustufe 3 - Basisstufe des Schwimmens - beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart (keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt), das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen 
  • Niveaustufe 4 - Sicheres Schwimmen - Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 15 Minuten Schwimmen und dabei mindestens 200 Meter Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen oder Kopfsprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter Schwimmen in einer Schwimmart (maximal 3:30 Minuten) und 100 Meter Schwimmen in einer zweiten Schwimmart (keine Zeitbegrenzung: entspricht dem Schwimmabzeichen Bronze

Als Nichtschwimmer gilt, wer im Schwimmunterricht die Basisstufe des Schwimmens nicht erreichen konnte. 

Hinweis: 
Schwimmkurse fallen auch unter die Kategorie "Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit" der Leistungen zur Gewährung von Bildung und Teilhabe. Ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe kann bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestehen, wenn eine der folgenden Leistungen bezogen werden:

Antragstellung beim Jobcenter: Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 

Antragstellung beim Sozialamt:

  • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 

Weitere Informationen und entsprechende Formulare sind zu finden unter: Bildung und Teilhabe
 

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