Der Zweck ist weiterhin der Schutz und die Erhaltung der Seltenheit, der Eigenart und der landschaftstypischen Schönheit, insbesondere zur Erhaltung des durch Staunässe und regelmäßige Überflutung geprägten Wasserregimes der Bachaue, des landschaftsästhetisch reizvollen Blühaspekts der Frühjahrsgewächse und des von Totholz und üppigem Unterwuchs geprägten urwüchsigen Erscheinungsbildes des Auenwaldes in der ansonsten parkartig umgestalteten Aue des Sahnbaches.
Die Unterschutzstellung dient dem langfristigen Erhalt eines für die Naturausstattung des Freistaates Sachsen bedeutsamen Bachauenwaldes.