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11. November 2024 Werdau
Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet.
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse