Hinweis:
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel zum "Vorgezogenen Umtausch von Führerscheinen" auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Den Umtausch des alten Führerscheins in einen dann befristeten EU-Kartenführerschein können Sie im Sachgebiet Fahrerlaubniswesen im Landratsamt beantragen.
Für die Beantragung muss zuvor eine Terminvereinbarung erfolgen:
- Online Terminvereinbarung oder
- per E-Mail: fuehrerschein@landkreis-zwickau.de oder
- telefonisch: 0375 4402-24312
Eine Übersicht zu den für den Umtausch erforderlichen Unterlagen ist unter "Antrag auf Umstellung in einen EU-Kartenführerschein" aufgeführt.