Gleichzeitig weist sie erneut darauf hin, dass der neue Führerschein bereits zum Ablauf der entsprechenden Frist im Besitz des Fahrerlaubnisinhabers sein muss, eine frühzeitige Terminvereinbarung ist daher dringend empfohlen.
Bis zum 19. Januar 2024, schätzt die Fahrerlaubnisbehörde ein, sind im Landkreis Zwickau noch ca. 10 000 Führerscheine umzutauschen.
Nachdem bereits die Jahrgänge 1953 bis 1964 an der Reihe waren, sind nun alle Personen zum Austausch aufgerufen, die zwischen 1965 bis 1970 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen.
Der Antrag auf Umtausch in einen Kartenführerschein ist persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Dienstsitz in Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, zu stellen.
Ist die Frist verstrichen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Wer dann in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro.
Weiterführende Informationen zur Antragstellung, dem Schnell-Check zur Frage, wann der "alte Lappen" ungültig wird, und die elektronische Terminvereinbarung sind unter Umstellung in EU-Kartenführerschein zu finden.
Die Terminvereinbarung ist vorzugsweise online oder telefonisch unter 0375 4402-24312 möglich.