Diese Vereidigung versteht Carsten Michaelis als Pflicht, dem Gemeinwesen zu dienen. Dafür steht er bereit und freut sich sehr, gemeinsam mit den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung des Landkreises Zwickau die vor uns stehenden Aufgaben im Schulterschluss zu meistern und die Zukunft unseres schönen Landkreises in den kommenden Jahren aktiv gestalten zu dürfen. Er möchte diskutieren, Ideen aufnehmen, Konzepte entwickeln und umsetzen. Das sollen die Maxime seines Wirkens und Tuns in den nächsten sieben Jahren sein.
Die Rechtsstellung des Landrates ist sehr umfassend. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und Leiter des Landratsamtes, er vertritt den Landkreis nach außen und nach innen. Der Landrat ist darüber hinaus – so die Sächsische Landkreisordnung – für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben der Kreisverwaltung verantwortlich und somit für deren innere Organisation mit ihren Angestellten, im konkreten Fall von ca. 1 400.