Der Landkreis Zwickau ruft aufgrund der zu Ende gehenden Wahlperiode die in der Region Zwickau wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch VIII i. V. m. § 4 Landesjugendhilfegesetz (LJHG) auf, Vorschläge für die Besetzung des neu zu bildenden Jugendhilfeausschusses des Kreistages Zwickau einzureichen.
Die vorschlagsberechtigten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sollen entsprechend § 4 Abs. 4 LJHG mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter vorschlagen. In dem Vorschlag soll eine angemessene Anzahl ehrenamtlich Tätiger enthalten sein.
Die vorgeschlagenen Personen müssen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau laut § 13 SächsLKrO sein, das heißt u. a. ihren Wohnsitz im Landkreis Zwickau haben. Dies ist bei der Bewerbung mit anzugeben.
Die Bewerbungen für die stimmberechtigten Mitglieder einschließlich Stellvertreter sind bis 21. Juni 2024 an folgende Anschrift zu senden:
- Landrat des Landkreises Zwickau
Carsten Michaelis
Robert-Müller-Straße 4-8
08056 Zwickau